Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsvereinbarung

  1. Ein Vertrag über Leistungen von ip-connect GmbH kommt mit der Annahme des Antrages des Auftraggebers auf Abschluss eines Vertrages durch ip-connect GmbH auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen zustande.
  2. ip-connect GmbH kann jederzeit die Erbringung der Leistung für den Auftraggeber von einer Vorauszahlung bzw. Bürgschaftserklärung einer Bank abhängig machen bzw. einen angemessenen Vorschuss verlangen.
  3. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers und/oder ein Vorrang spezieller Vereinbarungen vor den nachfolgenden gelten nur, wenn diese in der Produktbeschreibung enthalten oder schriftlich in den Vertrag einbezogen worden sind.
  4. ip-connect GmbH behält sich bei Dauerschuldverhältnissen eine Änderung der Preise vor, die mit angemessener Frist angekündigt werden.
  5. Soweit ip-connect GmbH bei vom Auftraggeber gewünschten Stillstand der Arbeiten eingesetzte Mitarbeiter nicht anderweitig beschäftigen kann, ist der Auftraggeber verpflichtet, diese Wartezeiten ip-connect GmbH mit 60 % der üblichen Sätze zu vergüten.

2. Leistungsumfang

  1. Der Umfang der Leistungen von ip-connect GmbH ergibt sich aus der jeweils beim Vertragsschluss aktuellen Produktbeschreibung/Preisliste oder aus sonstigen schriftlich niedergelegten Leistungsbeschreibungen.
  2. ip-connect GmbH ist berechtigt, Leistungen frei zu erweitern, zu verbessern, zu ändern oder neu zu definieren, sofern dadurch keine erheblichen Leistungseinbußen für den Auftraggeber entstehen.
  3. Preisänderungen oder erhebliche Leistungsänderungen gelten als genehmigt, sofern nicht innerhalb von 4 Wochen nach Benachrichtigung Widerspruch eingelegt wird.
  4. Kostenlose Dienste und Leistungen (Gefälligkeitsdienste) können jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden.
  5. ip-connect GmbH ist berechtigt, vertragliche (Teil-)Leistungen durch Dritte ausführen zu lassen.
  6. Die Preise für Warenlieferungen verstehen sich einschließlich der üblichen Verpackung.

3. Kündigung des Vertrages

  1. Bei Dauerschuldverhältnissen ohne Mindestlaufzeit ist das Vertragsverhältnis für beide Vertragspartner mit einer Frist von 90 Tagen zum Quartalsende kündbar.
  2. Bei Dauerschuldverhältnissen mit Mindestlaufzeit ist die ordentliche Kündigung für beide Vertragspartner frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit möglich. Die Kündigung muss dem Kündigungsempfänger mindestens sechs Wochen vor dem Tag, an dem sie wirksam werden soll, zugehen.
  3. Das Recht der Vertragspartner zur vorzeitigen Kündigung des jeweiligen Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  4. ip-connect GmbH kann dem Auftraggeber die außerordentliche Kündigung erklären, wenn dieser mit der Entrichtung von Rechnungsbeträgen für zwei fällige monatliche Leistungspauschalen oder einem erheblichen Teil von zwei Monatsrechnungen in Zahlungsverzug ist.
  5. Von der Beendigung des Vertragsverhältnisses über eine Leistung bleiben alle übrigen Vertragsverhältnisse zwischen den Vertragspartnern unberührt.

4. Zahlungsbedingungen, Warenlieferungen

  1. ip-connect GmbH kann Rechnungen an den Auftraggeber zu einem kalendermäßig bestimmbaren Zeitpunkt fällig stellen, der mindestens zehn Tage nach Rechnungsdatum liegt. Einer weiteren Mahnung zur Inverzugsetzung bedarf es nicht.
  2. Bei Dauerschuldverhältnissen sind Leistungsentgelte, beginnend mit dem Tage der Leistungsbereitstellung, für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Danach sind diese Entgelte monatlich jeweils bis zum 1. eines jeden Monats im Voraus zu zahlen, wobei der Auftraggeber verpflichtet ist, auf Anforderung von ip-connect GmbH dieser eine Lastschriftermächtigung zu erteilen. Entgelte für Teile eines Kalendermonats werden für jeden Tag mit 1/30 des monatlichen Entgelts berechnet.
  3. Sonstige Entgelte sind – unbeschadet einer Vorschusszahlungsverpflichtung – nach Erbringung der Leistung zu zahlen. ip-connect GmbH kann jedoch für den Folgemonat den Leistungsentgelten einen Mehraufwandaufschlag hinzuberechnen, der sich nach dem Vormonatsmehraufkommen richtet (Heraufstufung). Minderverbrauch wird in der Folgerechnung verrechnet und die Volumenstaffel herabgestuft.
  4. Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen von ip-connect GmbH sind unverzüglich nach Rechnungserhalt, spätestens jedoch 6 Wochen nach Abrechnungs- oder Rechnungsdatum, ohne dass hierdurch jedoch die Fälligkeit berührt wird, zu erheben. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.
  5. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum von ip-connect GmbH; die Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist unzulässig. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für ip-connect GmbH als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ip-connect GmbH. Erlischt das (Mit-)Eigentum von ip-connect GmbH durch Verbindung oder Veräußerung, so gilt als vereinbart, dass die daraus resultierenden Ansprüche des Auftraggebers – bei Verbindung wertanteilsmäßig – auf ip-connect GmbH übergehen. ip-connect GmbH bleibt es vorbehalten, durch Erklärung an den Auftraggeber die Abtretung rückgängig zu machen. Die Gefahr geht mit Meldung der Lieferbereitschaft oder sobald die Ware zwecks Versendung die Geschäftsräume von ip-connect GmbH verlassen hat, über. ip-connect GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, wenn solche nicht ersichtlich für den Auftraggeber ohne Interesse sind.

5. Zahlungsverzug

  1. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist ip-connect GmbH berechtigt, die Erbringung weiterer Leistungen – gegebenenfalls auch aus anderen Verträgen – zu verweigern, unbeschadet der Verpflichtung des Auftraggebers zur Entrichtung seiner Zahlungsverpflichtungen.
  2. Bei Zahlungsverzug ist ip-connect GmbH außerdem berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 5 % über dem LRG-Satz der Europäischen Zentralbank zu berechnen, soweit ip-connect GmbH keinen höheren oder der Auftraggeber keinen geringeren Schaden nachweist. Für jede nicht eingelöste oder zurückgereichte Lastschrift hat der Auftraggeber ip-connect GmbH die entstandenen Kosten im vollen Umfang zu ersetzen. ip-connect GmbH kann ohne Schadens- oder Aufwandsdarlegung eine Kostenpauschale von EUR 7,50 verlangen.
  3. Kommt der Auftraggeber für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung der Entgelte bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Entgelte oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Entgelte in Höhe eines Betrags, der das monatliche Grundentgelt für zwei Monate erreicht, in Verzug, so kann ip-connect GmbH das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
  4. Im Falle des Zahlungsverzuges mit einem nicht unerheblichen Teil des Rechnungsbetrages oder der Gefährdung der Zahlungsforderung von ip-connect GmbH wegen einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers im Sinne des § 321 BGB ist ip-connect GmbH berechtigt, sämtliche Forderungen sofort fällig zu stellen.
  5. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleibt ip-connect GmbH vorbehalten.

6. Geheimhaltung, Verschwiegenheit, Datenschutz

  1. Der Auftraggeber wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes sowie § 4 der Teledienst-Datenschutzverordnung davon unterrichtet, dass ip-connect GmbH seine Firma und Anschrift (Identität) in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
  2. ip-connect GmbH verpflichtet sich, sämtliche ihr im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss zugänglichen Informationen und Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet werden oder nach sonstigen Umständen eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers erkennbar sind, geheim zu halten und sie – soweit nicht zur Erreichung des Vertragszweckes geboten – weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten.
  3. ip-connect GmbH hat durch geeignete vertragliche Abreden mit den für sie tätigen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen und/oder Beauftragten sichergestellt, dass auch diese jede eigene Verwertung, Weitergabe oder unbefugte Aufzeichnung solcher Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse unterlassen.
  4. Entsprechende Verpflichtungen treffen den Auftraggeber in Bezug auf Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von ip-connect GmbH; dies gilt insbesondere auch für die während der Entwicklungsphase oder Zusammenarbeit zur Kenntnis gebrachten Ideen und Konzepte.
  5. ip-connect GmbH und der Auftraggeber stellen sicher, dass insbesondere ihre für die Vertragsdurchführung Beauftragten beziehungsweise Erfüllungsgehilfen über vorstehende Regelung hinaus auch das Datengeheimnis wahren.
  6. Dem Kunden ist bekannt, dass für alle Teilnehmer im Übertragungsweg die Möglichkeit besteht, übermittelte Daten abzuhören; dieses Risiko nimmt der Kunde in Kauf.
  7. Die ip-connect GmbH übernimmt keine Gewähr dafür, dass Dritte sich keinen Zugang (via Telnet, FTP oder Ähnlichem) zu Daten und Inhalten auf dem von ip-connect GmbH angemieteten Speicherplatz verschaffen können. Weiterhin übernimmt ip-connect GmbH keine Gewähr dafür, dass Daten oder Inhalte von Dritten nicht kopiert, manipuliert oder in irgendeiner Art und Weise verändert werden können. Es besteht im Schadensfall – außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – kein Anspruch auf Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie für entgangenen Gewinn.

7. Haftungsbeschränkung

  1. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber ip-connect GmbH als auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
  2. ip-connect GmbH haftet nicht für die über ihre Dienste übermittelten Informationen, und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt.
  3. Ist ein schadensverursachendes Ereignis auf Übertragungswegen eines Dritt-Carriers eingetreten, so tritt ip-connect GmbH alle daraus resultierenden Ansprüche frei werdend an den Auftraggeber ab.
  4. Leistungserbringungs- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die ip-connect GmbH die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Dienste von Dritt-Carriern, auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern von ip-connect GmbH oder deren Unterlieferanten, Unterauftragnehmern beziehungsweise bei den von ip-connect GmbH autorisierten Betreibern von Subknotenrechnern eintreten – hat ip-connect GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Diese berechtigen ip-connect GmbH gegebenenfalls, die Leistung um die Dauer der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ansonsten liegt ein Fall der Unmöglichkeit vor.
  5. Sofern nicht andere Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen eine Haftung ausschließen, ist diese bei Schäden, die durch die Inanspruchnahme von ip-connect GmbH-Diensten durch die Übermittlung und Speicherung von Daten entstehen, sowie bei Schäden, die dadurch entstehen, dass die gebotene Speicherung oder Übermittlung von Daten durch ip-connect GmbH nicht erfolgt ist, der Höhe nach auf 2.500,00 EUR beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
  6. Die Haftung für Schäden, die durch den Einsatz von von ip-connect GmbH gelieferten oder installierten Hard- und Software verursacht werden, ist der Höhe nach auf 2.500,00 EUR beschränkt, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
  7. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass aufgrund von Wartungs-, Umstrukturierungs- oder sonstigen Arbeiten an technischen Einrichtungen der Leistungsumfang kurzfristig und vorübergehend beschränkt oder nicht verfügbar sein kann. ip-connect GmbH ist, soweit möglich, bemüht, kann dies jedoch nicht zusichern, derartige Leistungseinschränkungen zu Zeitpunkten durchzuführen, in denen die Leistung erfahrungsgemäß nicht stark in Anspruch genommen wird.

8. Aufrechnungs-, Minderungs- und Zurückbehaltrecht, Rückvergütung

  1. Gegen Ansprüche von ip-connect GmbH kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Auftraggeber steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu.
  2. Dauert eine erhebliche Behinderung länger als zwei Wochen an, ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Behinderung bis zum nächsten Kündigungstermin entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn der Kunde nicht mehr auf die ip-connect GmbH- Infrastruktur zugreifen und dadurch die in der Auftragsbestätigung verzeichneten Dienste nicht mehr nutzen kann, wenn die Nutzung dieser Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist beziehungsweise die Nutzung einzelner der in der Auftragsbestätigung verzeichneten Dienste unmöglich wird, oder wenn vergleichbare Beschränkungen vorliegen.
  3. Bei Ausfällen von Diensten aufgrund einer außerhalb des Verantwortungsbereichs von ip-connect GmbH liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Im Übrigen werden Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn ip-connect GmbH oder einer ihrer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen den Fehler mindestens fahrlässig verursacht hat und sich der Ausfallzeitraum über mehr als einen Werktag erstreckt.
  4. Behauptet der Auftraggeber, dass ihm berechnete Leistungen nicht von ihm oder von Dritten, für die er einzustehen hat, verursacht worden sind, so hat er dies nachzuweisen.

9. Gewährleistung

  1. In Gewährleistungsfällen hat ip-connect GmbH wahlweise das Recht zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung. Gelingt diese nicht innerhalb angemessener Frist und schlägt sie auch innerhalb einer weiteren angemessenen Nachfrist, die der Auftraggeber ip-connect GmbH gesetzt hat, fehl, stehen dem Auftraggeber nach Maßgabe der Geschäftsbedingungen von ip-connect GmbH die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.
  2. Gewährleistungsbegehren sind ip-connect GmbH regelmäßig unverzüglich, jedoch stets schriftlich und unter Angabe der näheren Umstände des Auftretens des beanstandeten Fehlers sowie der Auswirkungen mitzuteilen. ip-connect GmbH kann ihre Nachbesserungshandlungen vom Vorliegen der vorstehenden Voraussetzungen abhängig machen. Der Auftraggeber soll gegebenenfalls von ip-connect GmbH zur Verfügung gestellte Störungsmeldungsformulare benutzen.
  3. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der (Teil-)Abnahme, in sonstigen Fällen wie gesetzlich geregelt. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate, soweit keine andere schriftliche Abrede getroffen worden ist.

10. Gerichtsstand und sonstige allgemeine Bedingungen

  1. Bei allen aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten einschließlich Scheck- und Wechselklage ist alleiniger Gerichtsstand der sich aus dem Sitz von ip-connect GmbH ergebende Gerichtsbezirk. ip-connect GmbH ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.
  2. Der Auftraggeber hat ip-connect GmbH innerhalb eines Monats anzuzeigen: jede durch Erbfall oder sonstige Gesamtrechtsnachfolge bewirkte Änderung in der Person des Auftraggebers; bei nicht rechtsfähigen Handelsgesellschaften, Erbengemeinschaften, nicht rechtsfähigen Vereinen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts oder Auftraggebergemeinschaften das Hinzutreten oder Ausscheiden von Personen; jede Änderung des Namens des Auftraggebers oder der Bezeichnung, unter der er in den Betriebsunterlagen von ip-connect GmbH geführt wird; sowie Adressänderungen.
  3. Erfüllungsort ist der Sitz von ip-connect GmbH. E-Mails gelten als zugestellt, wenn sie vom Mailserver des Adressaten angenommen worden sind. Eine Verschlüsselung oder Signatur der Nachrichten und Daten erfolgt nur aufgrund ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.
  4. Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag ist dem Auftraggeber nur mit schriftlicher Zustimmung von ip-connect GmbH gestattet.
  5. Im Anwendungsbereich der Telekommunikationskundenschutzverordnung gehen deren etwaig zwingende, anderslautende Regelungen diesen Bestimmungen vor. Das Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso unberührt wie Herstellergarantien.
  6. ip-connect GmbH wird in aller Regel ausschließlich auf Grundlage ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen tätig. Bereits mit dem erstmaligen Zugriff auf das Netzwerk von ip-connect GmbH beziehungsweise der Nutzung der Dienste von ip-connect GmbH gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Nutzers unter Hinweis auf seine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Vereinbarungen, die von den hier genannten Punkten abweichen, bedürfen der Schriftform.
  7. Es gelten die Angebote von ip-connect GmbH. Macht der Auftraggeber geltend, es seien Abweichungen von der (Prospekt-)Produktbeschreibung vereinbart worden, so hat er dies im Zweifel zu beweisen.
  8. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht, insbesondere dem Urheberrechtsgesetz (UrhG), dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und dem Handelsgesetzbuch (HGB). Die Anwendung des Wiener UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.

11. Salvatorische Klausel

  1. Sollte eine Regelung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so ist sie durch eine dem Sinn der Regelung entsprechende wirksame Regelung zu ersetzen. Alle übrigen Regelungen bleiben unberührt. Dies gilt auch für den Fall einer Regelungslücke.

Ergänzende Regelungen für ISP-Dienstleistungen

Bereich: ip-connect GmbH

Während der Vertragslaufzeit erhebt ip-connect GmbH für Änderungen von bereits bestehenden Benutzerkonten, soweit deren Umfang zwei Arbeitsvorgänge pro Monat nicht übersteigt, kein Entgelt. Jede darüber hinausgehende Änderung kann jedoch mit einem Bearbeitungsentgelt belegt werden.

Soweit durch die Einrichtung von Subdomains, das Anlegen von Verzeichnissen und E-Mail-Adressen sowie sonstigen Einträgen Kennzeichenrechte entstehen und dadurch ein in der Inhaberschaft von ip-connect GmbH stehender Namensraum ausgestaltet wird, räumt ip-connect GmbH dem Auftraggeber ein weltweites, einfaches, auf die Dauer des Vertragsverhältnisses beschränktes, jedoch jederzeit aus besonderem Grund kündbares Nutzungsrecht an dem Kennzeichen ein. Soweit Kennzeichenrechte erst durch nachhaltige Benutzung des Auftraggebers oder eines seinem Bereich zuzurechnenden Dritten entstehen, werden diese Rechte im Zeitpunkt ihres Entstehens ip-connect GmbH ausschließlich übertragen beziehungsweise eingeräumt und gleichzeitig wie vorstehend zur Nutzung durch den Auftraggeber oder den seinem Bereich zuzurechnenden Dritten wiederum eingeräumt.

Die Verteidigung der vorbezeichneten Rechtspositionen gegen Angriffe Dritter obliegt dem Auftraggeber oder einem seinem Bereich zuzurechnenden Dritten. ip-connect GmbH kann durch Erklärung gegenüber dem Auftraggeber die Verteidigung jedoch ganz oder teilweise an sich ziehen. Über die Kostenlast etwaiger nicht erstattungsfähiger Verteidigungsmaßnahmen entscheidet ip-connect GmbH nach billigem Ermessen, welches auf Antrag vom Auftraggeber gerichtlich am Firmensitzgericht von ip-connect GmbH überprüft werden kann.

Eine Registrierung von Second-Level-Internetdomains vermittelt ip-connect GmbH ausschließlich im Auftrag des Auftraggebers. Im Zweifel wird der Auftraggeber beziehungsweise der gesetzliche Vertreter des Auftraggebers als „admin-c“ benannt.

Bei der Registrierung von Domains kommt stets über den gegenständlichen Vertrag ein Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und der jeweiligen Vergabestelle zustande, wobei deren jeweils öffentlich zugängliche Vergaberichtlinien und/oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie Preislisten zugrunde gelegt werden.

Die zur Registrierung notwendigen Handlungen nimmt ip-connect GmbH im Rahmen eines automatisierten Verfahrens vor. ip-connect GmbH übermittelt die nach den jeweiligen Registrierungsbestimmungen technisch und juristisch notwendigen Daten an die Vergabestelle. Diese werden nach den ständigen Gepflogenheiten gegebenenfalls nur teilweise im Rahmen des TLD-Registers (jeweilige Whois-Datenbank) öffentlich zugänglich gemacht.

Technische Probleme, Leistungsverzögerung

  • Im Fall von technischen Problemen, die nicht von der Firma ip-connect GmbH zu vertreten sind und die eine Weiterführung dieses Vertrages nicht ermöglichen, ist die Firma ip-connect GmbH berechtigt, Teile oder den gesamten Vertrag fristlos zu kündigen. Die für den laufenden Monat erhobenen Kosten werden in diesem Fall dem Kunden erstattet. Es besteht – außer im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit – kein Anspruch auf Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie entgangenen Gewinn.
  • Wie im Internet üblich, kann auf die veröffentlichten Daten der von ip-connect GmbH angemieteten Server nicht unbedingt immer zugegriffen werden. Dies gilt insbesondere für allgemeine Engpässe in der Netzinfrastruktur, mit denen die ip-connect GmbH-Server nichts zu tun haben. Derartige Ausfälle hat ip-connect GmbH nicht zu vertreten.
  • Bei Ausfällen von ip-connect GmbH, die länger als eine Woche ununterbrochen andauern, erstattet ip-connect GmbH dem Kunden die anteiligen Speicherplatzkosten zurück.
  • Leistungsverzögerungen aufgrund des Ausfalls von Kommunikationsnetzen hat ip-connect GmbH nicht zu vertreten. Dies gilt auch bei verbindlich vereinbarten Fristen.
  • ip-connect GmbH übernimmt keine Gewähr für die richtige Wiedergabe der Internetseiten des Auftraggebers, da es aufgrund der verschiedenen Systeme – unter anderem in Bezug auf Betriebssysteme und Browser – zu Differenzen kommen kann.

Wird der Auftraggeber selbst nur im Auftrag seines Kunden tätig, so ist er verpflichtet, seine Kunden gegebenenfalls darauf hinzuweisen, dass der Domain-Registrierungsvertrag unmittelbar zwischen dem Kunden und der Vergabestelle zustande kommt. Mitteilungen und Anfragen von ip-connect GmbH oder der Vergabestelle leitet der Auftraggeber – individuelle Mitteilungen unverzüglich, sonstige innerhalb angemessener Frist – an den Kunden weiter. Er hält die Registrierungsunterlagen in nachweisbarer Form für die Dauer des Vertrages zwischen Vergabestelle und Kunden bereit und beachtet die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Auf Anfrage übergibt der Auftraggeber die Registrierungsunterlagen an ip-connect GmbH oder die Vergabestelle.

Änderungen an den Bestandsdaten einer Domain werden regelmäßig nur auf postalisch-schriftliche Veranlassung des Domaininhabers oder seines Bevollmächtigten durchgeführt.

ip-connect GmbH erbringt seine Leistungen auch unter Inanspruchnahme von Übertragungswegen Dritter.

Zum Vertragsende

Zum Vertragsende wird ip-connect GmbH nur auf besondere Anforderung des Auftraggebers eine vergütungspflichtige Datensicherung von etwaigen verbliebenen Datenbeständen durchführen.

Soweit der Auftraggeber keine andere Mitteilung macht, werden die Datenbestände regelmäßig gelöscht, die auf den von ip-connect GmbH zur Erfüllung ihrer Leistungsverpflichtung bereitgestellten Servern vom Auftraggeber hinterlassen worden sind. Gleiches gilt gegebenenfalls für eingerichtete E-Mail-Adressen.

Bereich: Auftraggeber

Vor der Vertragslaufzeit

Vor der Vertragslaufzeit ist der Auftraggeber verpflichtet, ein eigenes Unvermögen, die jeweils einschlägigen Bestimmungen der Vergabestellen zur Domainregistrierung einzusehen, ip-connect GmbH unverzüglich anzuzeigen. Vergabebestimmungen enthalten teilweise verbindliche Schiedsordnungen und sonstige wichtige Regelungen.

Während der Vertragslaufzeit

Während der Vertragslaufzeit obliegt es dem Auftraggeber, den Bestand seiner Registrierung stets zu überprüfen und rechtzeitig die zur Erfüllung des Registervertrages notwendigen Handlungen vorzunehmen; insofern bestehen Rechte und Pflichten ausschließlich zwischen Auftraggeber und Vergabestelle. ip-connect GmbH kann nur vertraglich verpflichtet sein, einzelne Rechte und Pflichten für den Auftraggeber wahrzunehmen.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Dienste von ip-connect GmbH sachgerecht zu nutzen. Er ist ferner insbesondere verpflichtet,

  • ip-connect GmbH unverzüglich mitzuteilen, wenn bei ihm Voraussetzungen für gegebenenfalls vereinbarte Tarifermäßigungen entfallen (Elementarpflicht);
  • dafür zu sorgen, dass die Netz-Infrastruktur oder Teile davon nicht durch übermäßige Inanspruchnahme überlastet werden (Elementarpflicht);
  • die Zugriffsmöglichkeit auf ip-connect GmbH-Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen; hierzu gehört auch die vom Auftraggeber zu treffende Vorsorge, dass durch Nutzung der von ip-connect GmbH bereitgestellten Dienste keine Verstöße gegen Schutzgesetze zugunsten Dritter sowie gegen straf- und ordnungsrechtliche Bestimmungen erfolgen (Elementarpflicht);
  • ip-connect GmbH die Installation technischer Einrichtungen zu ermöglichen, soweit dies für die Nutzung der ip-connect GmbH-Dienste erforderlich ist und die Installationen nicht durch den Auftraggeber selbst vorgenommen werden;
  • ip-connect GmbH mitzuteilen, welche technische Ausstattung zur Teilnahme an den ip-connect GmbH-Diensten verwendet wird;
  • die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen sowie für die Erteilung behördlicher Erlaubnisse Sorge zu tragen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Teilnahme an Diensten der Firma ip-connect GmbH erforderlich sein sollten;
  • den anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen, insbesondere Kennworte geheim zu halten beziehungsweise unverzüglich zu ändern oder Änderungen zu veranlassen, falls die Vermutung besteht, dass nicht berechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben;
  • ip-connect GmbH erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldung);
  • im Rahmen des Zumutbaren alle Maßnahmen zu treffen und gegebenenfalls auch Auskünfte zu geben, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen;
  • nach Abgabe einer Störungsmeldung ip-connect GmbH die durch die Überprüfung der Einrichtung entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, dass eine Störung im Verantwortungsbereich des Auftraggebers vorlag.

Verstößt der Auftraggeber gegen die als Elementarpflicht gekennzeichneten Pflichten, ist ip-connect GmbH sofort und in den übrigen Fällen nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

Soweit der Auftraggeber Leistungen von ip-connect GmbH in Anspruch nimmt, die von verschiedenen Auftraggebern gemeinsam genutzt werden, kann ip-connect GmbH auf dem Wege einer Benutzerordnung Einzelheiten des Zusammenwirkens der Anwender untereinander regeln. Verstöße gegen wesentliche Bestimmungen dieser Benutzerordnung berechtigen ip-connect GmbH nach erfolgloser Abmahnung, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen.

Ist die Zurverfügungstellung von Webspace Gegenstand einer Leistung oder eines Dienstes von ip-connect GmbH, so ist der Auftraggeber verpflichtet,

  • den von ip-connect GmbH zur Verfügung gestellten Dienst nur im Rahmen der allgemeinen Handlungsfreiheit zu benutzen, insbesondere die verfassungsmäßige Ordnung einzuhalten und keine Rechte Dritter, zum Beispiel durch Persönlichkeitsverletzungen, zu verletzen, sowie keine Informationen mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten anzubieten. Darunter sind insbesondere solche Informationen zu verstehen, die im Sinne des § 131 StGB zum Rassenhass aufstacheln, Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig sind, im Sinne des § 184 StGB pornographisch sind, den Krieg verherrlichen, geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen;
  • bei zu vertretender Nichtbeachtung dieser Regelung ist ip-connect GmbH sofort berechtigt, ohne dass hierdurch Minderungs- oder Ersatzansprüche des Auftraggebers entstehen, die Sperrung der Inhalte zu veranlassen;
  • ferner verpflichtet, bei Inhalten, die unter das Gesetz zum Schutz vor jugendgefährdenden Schriften (GjS) fallen oder offensichtlich geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen, durch technische Vorkehrungen oder auf sonstige Weise Vorsorge zu treffen, dass eine Übermittlung an oder Kenntnisnahme durch nicht volljährige Nutzer ausgeschlossen ist;
  • bei der Hinterlegung von Daten auf den Servern von ip-connect GmbH zu beachten, dass die Daten unter Beachtung der nationalen und internationalen Urheberrechte erstellt wurden;
  • für die Inhalte der von ihm erstellten und hinterlegten Daten selbst verantwortlich zu sein;
  • eine direkte oder mittelbare Nutzung der Dienste von ip-connect GmbH durch Dritte nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch ip-connect GmbH zu gestatten. ip-connect GmbH kann die Genehmigung von der Zahlung eines zusätzlichen Entgelts abhängig machen, soweit nicht aus der Natur des Rechtsgeschäftes eine Weiterveräußerung der durch den Vertrag vorgesehenen Nutzungsrechte folgt. Der Auftraggeber hat dies im Zweifel darzulegen;
  • sofern die Nutzung durch Dritte gestattet oder vorgesehen ist, diese ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergeben sich hieraus für den Auftraggeber keine Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzansprüche;
  • auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte Nutzung der Dienste von ip-connect GmbH durch Dritte entstanden sind;
  • soweit die Sicherung von Daten des Auftraggebers nicht vertraglich geregelt ist, die hierzu erforderlichen Maßnahmen selbst zu treffen.

Zum Vertragsende

Zum Vertragsende, also mit der Beendigung des Vertragsverhältnisses über die Leistung, hat der Auftraggeber die Verwendung der ihm von ip-connect GmbH zur Nutzung des Dienstes mitgeteilten Daten, wie etwa Benutzernamen, PIN-Nummern und/oder Passwörter, einzustellen und die von ip-connect GmbH leihweise bereitgestellten oder angemieteten Geräte innerhalb von sieben Tagen nach Vertragsbeendigung vollständig an ip-connect GmbH zurückzugeben.

Der Auftraggeber hat seine Datenbestände selbst zu sichern und zu entfernen. Nach Vertragsende werden die Daten von ip-connect GmbH als zur Löschung freigegeben angesehen.

Haftungsumfang

  • Der Auftraggeber haftet für alle Folgen und Nachteile, die ip-connect GmbH und Dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Dienste von ip-connect GmbH oder dadurch entstehen, dass der Auftraggeber seinen sonstigen Verpflichtungen und Obliegenheiten nicht nachkommt.
  • Der Auftraggeber hat die ihm zugeteilten Kennworte vertraulich zu behandeln und geheim zu halten. Für Schäden und Kosten, die durch missbräuchliche Nutzung des Auftraggeberzugangs durch Dritte verursacht werden, haftet der Auftraggeber in vollem Umfang.
  • Insbesondere ist der Auftraggeber verpflichtet, ip-connect GmbH sofort zum Ausgleich fällig die Aufwendungen und den Schaden zu ersetzen, die aufgrund einer Inanspruchnahme als Mitstörer wegen auch nur angeblich rechtswidrigen Verhaltens aus dem Bereich des Auftraggebers entstehen.
  • Der Auftraggeber hat die vermutete Kenntnisnahme von geheim zu haltenden Informationen durch Dritte ip-connect GmbH unverzüglich entweder telefonisch oder per Telefax mitzuteilen. Eine telefonische Mitteilung bedarf der unverzüglichen schriftlichen Bestätigung.
  • Unterlässt der Auftraggeber schuldhaft die unverzügliche Meldung, haftet er für diejenigen Schäden, die bei rechtzeitiger Meldung hätten vermieden werden können.